Hilfe für Fahrer

Sie fahren ein bei uns versichertes Fahrzeug? Hier finden Sie Antworten und den direkten Draht zu uns.

Ob gerade ein Schaden passiert ist oder Sie einfach eine Frage haben: Hier stehen die Antworten, die Fahrerinnen und Fahrer am häufigsten brauchen, und die Wege, auf denen Sie uns direkt erreichen.

Ist gerade etwas passiert? Dann beginnen Sie mit den ersten Schritten weiter unten. Alles Weitere von der Schadenmeldung über Werkstatt und Kosten bis
zur Regulierung folgt darunter, nach Themen sortiert.

Wählen Sie das passende Thema.

Schadenmeldung

Wie melde ich einen Schaden?
Einen Schaden können Sie bequem über unsere Website oder per E-Mail melden. Auf beiden Wegen ist es notwendig, unser Schadenmeldeformular auszufüllen.
  • Unfallbericht
  • Fotos des Schadens
  • Fotos der Unfallstelle
  • Kostenvoranschläge (falls bereits vorhanden)
  • Reparaturrechnungen (falls bereits vorhanden)
  • Polizeiliche Unfallaufnahme (falls bereits vorhanden)
Die allgemeine Schadenmeldung soll innerhalb von 5 Werktagen nach dem Schadenereignis erfolgen. Bei (Teil-)Diebstahl muss innerhalb von 24 Stunden eine polizeiliche Anzeige erfolgen. Schäden mit Personenschaden müssen Sie innerhalb von 48 Stunden melden.
Wir kontaktieren Sie via E-Mail und halten Sie stets auf dem Laufenden.

Unfall und Verhalten am Schadenort

  • Unfallstelle sichern
  • Verletzten helfen
  • Polizei verständigen (falls erforderlich)
  • Kontakt- und Versicherungsdaten austauschen
  • Fotos machen
  • Schaden melden
Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Alkohol- oder Drogeneinfluss, (Teil-)Diebstahl, Unfällen mit Tieren sowie bei größeren Sachschäden sollte die Polizei informiert werden.

In diesem Fall erfragen und notieren Sie bitte die folgenden Daten:

  • Name und Anschrift des Fahrers und Fahrzeughalters
  • Fahrzeugkennzeichen
  • Herkunftsland des Fahrzeugs
  • Name der Versicherung
  • Nummer der Internationalen Versicherungskarte (Grünen Karte), falls vorhanden
  • Wenn sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen und den Vorfall melden. Fahrerflucht ist eine Straftat und sollte möglichst zeitnah dokumentiert werden.
  • Sichern Sie vorhandene Beweise, indem Sie Fotos von der Unfallstelle, den Schäden und möglichen Fahrzeugteilen oder Spuren machen. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die Ihnen zum flüchtigen Fahrzeug bekannt sind, beispielsweise das Kennzeichen, die Fahrzeugmarke, die Farbe oder die Fahrtrichtung.
  • Falls es Zeugen gibt, sollten Sie deren Kontaktdaten aufnehmen. Zeugenaussagen können bei der späteren Schadenregulierung und der Ermittlung des Unfallverursachers hilfreich sein.
  • Melden Sie den Schaden anschließend schnellstmöglich Ihrer Versicherung oder Ihrem Schadenservice-Dienstleister. Je nach Versicherungsumfang kann der Schaden auch dann reguliert werden, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann.
  • Nach einem Unfall sind Sie gesetzlich verpflichtet, am Unfallort zu bleiben und den anderen Beteiligten die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs und Ihrer Versicherung zu ermöglichen.
  • Auch bei vermeintlich geringfügigen Schäden, beispielsweise auf einem Parkplatz, dürfen Sie den Unfallort nicht einfach verlassen. Versuchen Sie zunächst, den Fahrzeughalter ausfindig zu machen. Ist dies nicht möglich, müssen Sie eine angemessene Zeit am Unfallort warten. Kann der Halter nicht ermittelt werden, sollten Sie die Polizei informieren und den Vorfall melden.
  • Tauschen Sie alle erforderlichen Daten mit den Beteiligten aus und dokumentieren Sie den Schaden sorgfältig. Verlassen Sie den Unfallort erst, wenn die notwendigen Feststellungen getroffen wurden oder die Polizei Ihnen dies gestattet.
  • Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen, Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie mögliche Nachteile beim Versicherungsschutz.

Gutachten und Werkstatt

Der Gutachter wird von Ihrem Versicherer beauftragt.
Der Sachverständige wird von Ihrem Versicherer beauftragt.
Grundsätzlich ja, bitte beachten Sie etwaige Zusatzvereinbarungen. Ist eine Werkstattbindung vereinbart, wählt der Versicherer die Werkstatt.
Wenn nicht explizit eine Werkstattbindung vereinbart ist, können Sie jede angemessene Werkstatt nutzen.
Sie erhalten die Freigabe vom Versicherer bzw. in dessen Auftrag von uns.

Kosten und Regulierung

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen. Die Versicherung übernimmt die darüberhinausgehenden Kosten bis zur vereinbarten Höhe des Versicherungsschutzes.

Beispiel:
Beträgt die Reparaturrechnung 1.500 € und Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung 300 €, übernimmt die Versicherung 1.200 € und Sie tragen 300 € selbst.

Ob Mietwagenkosten übernommen werden, hängt von der Art des Schadenfalls und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Bei einem unverschuldeten Unfall können notwendige Mietwagenkosten in der Regel vom Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers übernommen werden. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug aufgrund des Schadens vorübergehend nicht genutzt werden kann. Bei Kaskoschäden richtet sich die Kostenübernahme nach dem vereinbarten Versicherungsumfang. Üblicherweise sind Mietwägen für die Reparaturdauer ausgeschlossen. Falls Sie einen Schutzbrief haben, wird aber ggf. hierüber Ersatzmobilität gestellt. Bitte stimmen Sie die Anmietung vorab uns ab.

Totalschaden

Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Reparatur eines beschädigten Fahrzeugs wirtschaftlich oder technisch nicht mehr sinnvoll ist.

Wirtschaftlicher Totalschaden:
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen oder nahezu erreichen. Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Betrag, der für die Anschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs vor dem Unfall erforderlich wäre.

Technischer Totalschaden:
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug aufgrund der Schwere der Beschädigung nicht mehr fachgerecht repariert werden kann oder eine Reparatur technisch unmöglich ist.

Zur Beurteilung, ob ein Totalschaden vorliegt, wird in der Regel ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellt. Dieses ermittelt unter anderem den Wiederbeschaffungswert, den Restwert sowie die voraussichtlichen Reparaturkosten.

Bei einem Totalschaden erfolgt die Entschädigung in der Regel auf Basis des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes des beschädigten Fahrzeugs.

Beispiel:
Hat Ihr Fahrzeug vor dem Unfall einen Wiederbeschaffungswert von 15.000 € und einen Restwert von 3.000 €, beträgt die Entschädigung in der Regel 12.000 € (vorbehaltlich individueller Vertragsbedingungen und möglicher Selbstbeteiligungen sowie der Mehrwertsteuer im Wiederbeschaffungswert).

Der Fahrzeugwert wird in der Regel durch einen unabhängigen Sachverständigen oder Gutachter ermittelt. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, um den aktuellen Marktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens festzustellen.

Zu den wichtigsten Bewertungsmerkmalen gehören:

  • Fahrzeugmarke und Modell
  • Erstzulassung und Fahrzeugalter
  • Kilometerstand
  • Ausstattung und Sonderausstattungen
  • Allgemeiner Fahrzeugzustand
  • Vorschäden und Reparaturhistorie
  • Aktuelle Marktpreise vergleichbarer Fahrzeuge


Im Schadenfall wird häufig der sogenannte Wiederbeschaffungswert ermittelt. Dieser gibt an, welcher Betrag erforderlich ist, um ein gleichwertiges Fahrzeug in vergleichbarem Zustand auf dem regionalen Markt zu erwerben.

Zusätzlich kann ein Restwert festgestellt werden. Dieser beschreibt den Wert des beschädigten Fahrzeugs im aktuellen Zustand, beispielsweise für den Verkauf an einen Händler oder Verwerter.

Die Ermittlung dieser Werte bildet die Grundlage für die Schadenregulierung und die Berechnung einer möglichen Entschädigungsleistung.

Gut zu wissen: Regelmäßige Wartungen sowie eine lückenlose Servicehistorie können sich positiv auf die Fahrzeugbewertung auswirken.

Liegt ein Totalschaden vor, wird neben dem Wiederbeschaffungswert auch der Restwert des beschädigten Fahrzeugs ermittelt. Der Restwert ist der Betrag, den das Fahrzeug trotz der Schäden noch erzielt, beispielsweise durch den Verkauf an einen Händler, Verwerter oder spezialisierten Restwertaufkäufer.

In der Regel wird der Restwert durch einen Sachverständigen im Rahmen eines Gutachtens festgestellt. Dieser Wert wird bei der Berechnung der Entschädigung berücksichtigt.

Sie bleiben grundsätzlich Eigentümer des Fahrzeugs und können selbst entscheiden, ob Sie das Fahrzeug behalten oder verkaufen möchten. Häufig erhalten Sie im Rahmen der Schadenregulierung ein konkretes Restwertangebot von einem Interessenten.

Die Entschädigung wird in der Regel auf Basis des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes berechnet. Verkaufen Sie das Fahrzeug anschließend, erhalten Sie den vereinbarten Kaufpreis direkt vom Käufer.

Bitte stimmen Sie einen geplanten Verkauf möglichst vorab mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Schadenservice-Dienstleister ab, um Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden.

Beispiel:
Beträgt der Wiederbeschaffungswert 20.000 € und der Restwert 4.000 €, beläuft sich die Entschädigung in der Regel auf 16.000 €. Das beschädigte Fahrzeug kann anschließend zum ermittelten Restwert verkauft werden.

Kaskoschäden

  • Diebstahl und Entwendung des Fahrzeugs
  • Glasbruchschäden, beispielsweise an der Windschutzscheibe
  • Wildunfälle und Kollisionen mit bestimmten Tieren
  • Sturm-, Hagel-, Blitz- und Überschwemmungsschäden
  • Brand- und Explosionsschäden
  • Kurzschlussschäden an der Fahrzeugverkabelung


In Ihrem individuellen Vertrag können Summengrenzen (z.B. bei Kurzschlussschäden) oder andere Einschränkungen gelten.

  • Selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
  • Schäden durch Vandalismus
  • Schäden durch unbekannte Unfallverursacher, sofern die Vertragsbedingungen dies vorsehen
Ja, Wildschäden sind in der Regel über die Teilkaskoversicherung abgesichert. Versichert sind meist Kollisionen mit allen Tieren, in einigen Verträgen ist jedoch die Leistung auf Kollisionen mit Haarwild nach Bundesjagdgesetz beschränkt. Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags. Nach einem Wildunfall müssen Sie die Unfallstelle absichern, die Polizei oder den zuständigen Jagdpächter informieren und den Schaden mit Fotos dokumentieren.

Glasschäden sind in der Regel über die Teilkaskoversicherung versichert. Dazu zählen beispielsweise Schäden an:

  • Windschutzscheibe
  • Seitenscheiben
  • Heckscheibe
  • Glasdach

Vandalismusschäden sind in der Regel über die Vollkaskoversicherung abgesichert. Hierzu zählen mutwillige Beschädigungen durch Dritte, beispielsweise:

  • Zerkratzter Lack
  • Eingetretene Spiegel
  • Beschädigte Karosserieteile
  • Zerstörte Fahrzeugbeleuchtung
Voraussichtlich nein, da wir bei den meisten Versicherungslösungen keine Schadenfreiheit dokumentieren. Bitte kommen Sie hierzu im Einzelfall auf uns zu.

Haftpflichtschäden

Wenn Sie einen Unfall verursacht haben, sollten Sie zunächst die Unfallstelle absichern, gegebenenfalls Erste Hilfe leisten und die erforderlichen Daten mit dem Unfallgegner austauschen. Melden Sie den Schaden anschließend so schnell wie möglich Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung oder Ihrem Schadenservice-Dienstleister. Die Versicherung prüft den Sachverhalt und übernimmt die weitere Regulierung berechtigter Ansprüche des Geschädigten. Eine schnelle und vollständige Schadenmeldung trägt dazu bei, die Bearbeitung zu beschleunigen und Rückfragen zu vermeiden.
Nach Eingang der Schadenmeldung prüft die Haftpflichtversicherung den Unfallhergang und die geltend gemachten Ansprüche. Sind die Forderungen berechtigt, erfolgt die Regulierung direkt zwischen der Versicherung und dem Geschädigten beziehungsweise dessen Dienstleistern. Sind Sie nicht berechtigt, übernimmt der Versicherer die Abwehr der Ansprüche inkl. etwaiger Rechtsstreitigkeiten. Je nach Schadenfall können hierfür Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Reparaturrechnungen, Gutachten oder weitere Nachweise erforderlich sein. Die Kommunikation mit dem Unfallgegner und die Prüfung der Ansprüche übernimmt in der Regel die Versicherung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter, die durch den Betrieb Ihres Fahrzeugs entstanden sind.

Hierzu können unter anderem gehören:

  • Reparaturkosten am Fahrzeug des Geschädigten
  • Kosten für ein Sachverständigengutachten
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Abschlepp- und Bergungskosten
  • Personen-, Heilbehandlungs- und Schmerzensgeldansprüche
  • Sonstige berechtigte Sach- und Vermögensschäden


Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch keine Schäden die Ihnen oder an Ihrem Fahrzeug entstanden sind.

Voraussichtlich nein, da wir bei den meisten Versicherungslösungen keine Schadenfreiheit dokumentieren. Bitte kommen Sie hierzu im Einzelfall auf uns zu.

Dokumente und Nachweise

Fotos helfen dabei, den Schaden schnell und nachvollziehbar zu bewerten. Idealerweise erstellen Sie Aufnahmen aus verschiedenen Perspektiven.

Empfohlen werden:

  • Übersichtsaufnahmen der gesamten Unfallstelle
  • Fotos der beschädigten Fahrzeuge
  • Detailaufnahmen der Schäden
  • Fotos von Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Bilder von relevanten Spuren, Verkehrsschildern oder Besonderheiten am Unfallort


Tipp: Achten Sie darauf, dass die Bilder scharf und gut ausgeleuchtet sind. Je vollständiger die Dokumentation, desto einfacher kann die Schadenbearbeitung erfolgen.

Typische Dokumente sind:

  • Unfallbericht
  • Fotos des Schadens
  • Fotos der Unfallstelle
  • Kostenvoranschläge
  • Reparaturrechnungen
  • Polizeiliche Unfallaufnahme (falls vorhanden)
Ja, Sie können Dokumente und Nachweise bequem digital einreichen. Hierfür steht Ihnen unsere Schaden-Mailadresse (schaden@maas-insurance.de) oder das Online-Schadenformular zur Verfügung.

Bewahren Sie alle Unterlagen auf, die im Zusammenhang mit dem Schadenfall stehen. Diese können für die Schadenregulierung oder spätere Rückfragen erforderlich sein.

Dazu gehören insbesondere:

  • Unfallbericht
  • Fotos der Unfallstelle und der Schäden
  • Kostenvoranschläge und Gutachten
  • Reparaturrechnungen
  • Abschlepprechnungen
  • Mietwagenrechnungen
  • Schriftverkehr mit Versicherungen, Werkstätten oder Sachverständigen

Besondere Schadenfälle

Sichern Sie nach einem Wildunfall zunächst die Unfallstelle ab und schalten Sie die Warnblinkanlage ein. Verlassen Sie das Fahrzeug nur, wenn dies gefahrlos möglich ist. Informieren Sie anschließend die Polizei oder den zuständigen Jagdpächter. Dies ist wichtig, um den Unfall offiziell dokumentieren zu lassen und gegebenenfalls eine Wildschadenbescheinigung zu erhalten. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und melden Sie den Vorfall zeitnah Ihrer Versicherung oder Ihrem Schadenservice-Dienstleister. Fassen Sie verletzte oder tote Wildtiere nicht an und versuchen Sie nicht, diese selbst zu entfernen.
Dokumentieren Sie die entstandenen Schäden möglichst zeitnah mit aussagekräftigen Fotos. Fotografieren Sie dabei sowohl die beschädigten Fahrzeugbereiche als auch die Wetterfolgen, sofern diese noch erkennbar sind. Melden Sie den Schaden anschließend Ihrer Versicherung oder Ihrem Schadenservice-Dienstleister. Je nach Schadenumfang kann eine Besichtigung oder Begutachtung des Fahrzeugs erforderlich sein. Veranlassen Sie notwendige Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden, beispielsweise das Abdecken beschädigter Fahrzeugteile, sofern dies möglich und zumutbar ist.
Wenn Ihr Fahrzeug auf einem Parkplatz beschädigt wurde, sollten Sie den Schaden zunächst dokumentieren und Fotos von den Beschädigungen sowie der Umgebung anfertigen. Ist der Verursacher bekannt, tauschen Sie die erforderlichen Daten aus. Wurde der Schaden durch einen unbekannten Verursacher verursacht, informieren Sie die Polizei und erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige. Melden Sie den Schaden anschließend Ihrer Versicherung oder Ihrem Schadenservice-Dienstleister und reichen Sie die vorhandenen Informationen sowie Fotos zur weiteren Bearbeitung ein.

Wird Ihr Fahrzeug gestohlen, sollten Sie den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei melden und Anzeige erstatten. Wurde Ihr Fahrzeug im Ausland entwendet, ist es notwendig, die lokale Polizei und die deutsche Polizei (aufgrund der deutschen Zulassung) zu informieren.

Informieren Sie anschließend Ihre Versicherung oder Ihren Schadenservice-Dienstleister und halten Sie wichtige Unterlagen bereit, beispielsweise die Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugschlüssel und die polizeiliche Vorgangsnummer.

Die Versicherung prüft den Schadenfall und informiert Sie über die weiteren Schritte der Regulierung. Bewahren Sie sämtliche Unterlagen und Nachweise sorgfältig auf.

Bei einem Glasschaden sollten Sie den Schaden möglichst zeitnah melden, um eine Ausweitung der Beschädigung zu vermeiden. Je nach Art und Größe des Schadens kann die Scheibe repariert oder ausgetauscht werden. Insbesondere kleinere Steinschlagschäden lassen sich häufig instand setzen, ohne dass die gesamte Scheibe ersetzt werden muss. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und stimmen Sie die weitere Vorgehensweise mit Ihrer Versicherung, Ihrem Schadenservice-Dienstleister oder einer Fachwerkstatt ab. Glasschäden sind in der Regel über die Teilkaskoversicherung abgesichert.
Marder können Schläuche, Kabel oder Dämmmaterial im Motorraum beschädigen. Stellen Sie entsprechende Schäden fest, sollten Sie das Fahrzeug möglichst zeitnah überprüfen lassen, um Folgeschäden zu vermeiden. Dokumentieren Sie die Beschädigungen mit Fotos und melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung oder Ihrem Schadenservice-Dienstleister. Je nach Versicherungsvertrag können Marderbissschäden und daraus resultierende Folgeschäden versichert sein.
Wurde Ihr Fahrzeug durch Starkregen, Hochwasser oder Überschwemmungen beschädigt, sollten Sie das Fahrzeug nach Möglichkeit nicht starten. Insbesondere eingedrungenes Wasser kann schwere Schäden an Motor, Elektronik und weiteren Bauteilen verursachen. Dokumentieren Sie die Schäden umfassend mit Fotos und melden Sie den Schaden schnellstmöglich Ihrer Versicherung oder Ihrem Schadenservice-Dienstleister. Gegebenenfalls ist eine Begutachtung des Fahrzeugs erforderlich.
Bei einem Fahrzeugbrand sollten Sie zunächst die Sicherheit aller Beteiligten gewährleisten und die Feuerwehr verständigen. Dokumentieren Sie den entstandenen Schaden, sobald dies gefahrlos möglich ist, und melden Sie den Vorfall Ihrer Versicherung oder Ihrem Schadenservice-Dienstleister. Für die Schadenbearbeitung können Fotos, Berichte der Einsatzkräfte und weitere Nachweise erforderlich sein.
Nach einem Unfall im Ausland gelten grundsätzlich die gleichen Verhaltensregeln wie in Deutschland: Unfallstelle absichern, Verletzten helfen und gegebenenfalls die Polizei verständigen. Tauschen Sie die Daten aller Beteiligten aus und dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos. Ein Europäischer Unfallbericht kann die Kommunikation erleichtern. Melden Sie den Schaden anschließend Ihrer Versicherung oder Ihrem Schadenservice-Dienstleister, damit die weitere Abwicklung eingeleitet werden kann.
Wird Ihr Fahrzeug mutwillig durch Dritte beschädigt, sollten Sie den Schaden dokumentieren und möglichst zeitnah bei der Polizei anzeigen. Fotografieren Sie die Beschädigungen aus verschiedenen Perspektiven und melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung oder Ihrem Schadenservice-Dienstleister. Für die Bearbeitung können die polizeiliche Anzeige sowie weitere Nachweise erforderlich sein. Vandalismusschäden sind in der Regel über die Vollkaskoversicherung abgesichert.

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