Hilfe für Fahrer
Ob gerade ein Schaden passiert ist oder Sie einfach eine Frage haben: Hier stehen die Antworten, die Fahrerinnen und Fahrer am häufigsten brauchen, und die Wege, auf denen Sie uns direkt erreichen.
Ist gerade etwas passiert? Dann beginnen Sie mit den ersten Schritten weiter unten. Alles Weitere von der Schadenmeldung über Werkstatt und Kosten bis
zur Regulierung folgt darunter, nach Themen sortiert.
Wählen Sie das passende Thema.
Schadenmeldung
Wie melde ich einen Schaden?
Welche Unterlagen muss ich zusätzlich zur Schadenmeldung einreichen?
- Unfallbericht
- Fotos des Schadens
- Fotos der Unfallstelle
- Kostenvoranschläge (falls bereits vorhanden)
- Reparaturrechnungen (falls bereits vorhanden)
- Polizeiliche Unfallaufnahme (falls bereits vorhanden)
Bis wann muss ich einen Schaden melden?
Wie geht es für mich nach der Schadenmeldung weiter?
Unfall und Verhalten am Schadenort
Was muss ich nach einem Unfall beachten?
- Unfallstelle sichern
- Verletzten helfen
- Polizei verständigen (falls erforderlich)
- Kontakt- und Versicherungsdaten austauschen
- Fotos machen
- Schaden melden
Wann soll ich die Polizei verständigen?
Was mache ich bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug?
In diesem Fall erfragen und notieren Sie bitte die folgenden Daten:
- Name und Anschrift des Fahrers und Fahrzeughalters
- Fahrzeugkennzeichen
- Herkunftsland des Fahrzeugs
- Name der Versicherung
- Nummer der Internationalen Versicherungskarte (Grünen Karte), falls vorhanden
Was muss ich bei Fahrerflucht beachten?
- Wenn sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen und den Vorfall melden. Fahrerflucht ist eine Straftat und sollte möglichst zeitnah dokumentiert werden.
- Sichern Sie vorhandene Beweise, indem Sie Fotos von der Unfallstelle, den Schäden und möglichen Fahrzeugteilen oder Spuren machen. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die Ihnen zum flüchtigen Fahrzeug bekannt sind, beispielsweise das Kennzeichen, die Fahrzeugmarke, die Farbe oder die Fahrtrichtung.
- Falls es Zeugen gibt, sollten Sie deren Kontaktdaten aufnehmen. Zeugenaussagen können bei der späteren Schadenregulierung und der Ermittlung des Unfallverursachers hilfreich sein.
- Melden Sie den Schaden anschließend schnellstmöglich Ihrer Versicherung oder Ihrem Schadenservice-Dienstleister. Je nach Versicherungsumfang kann der Schaden auch dann reguliert werden, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann.
Wann gilt das Verlassen des Unfallorts als Fahrerflucht?
- Nach einem Unfall sind Sie gesetzlich verpflichtet, am Unfallort zu bleiben und den anderen Beteiligten die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs und Ihrer Versicherung zu ermöglichen.
- Auch bei vermeintlich geringfügigen Schäden, beispielsweise auf einem Parkplatz, dürfen Sie den Unfallort nicht einfach verlassen. Versuchen Sie zunächst, den Fahrzeughalter ausfindig zu machen. Ist dies nicht möglich, müssen Sie eine angemessene Zeit am Unfallort warten. Kann der Halter nicht ermittelt werden, sollten Sie die Polizei informieren und den Vorfall melden.
- Tauschen Sie alle erforderlichen Daten mit den Beteiligten aus und dokumentieren Sie den Schaden sorgfältig. Verlassen Sie den Unfallort erst, wenn die notwendigen Feststellungen getroffen wurden oder die Polizei Ihnen dies gestattet.
- Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen, Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie mögliche Nachteile beim Versicherungsschutz.
Gutachten und Werkstatt
Wer beauftragt einen Gutachter?
Wer beauftragt den Sachverständigen?
Kann ich die Werkstatt frei wählen?
Muss ich eine Partnerwerkstatt nutzen?
Von wem erhalte ich die Reparaturfreigabe?
Kosten und Regulierung
Was verstehe ich unter „Selbstbeteiligung“?
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen. Die Versicherung übernimmt die darüberhinausgehenden Kosten bis zur vereinbarten Höhe des Versicherungsschutzes.
Beispiel:
Beträgt die Reparaturrechnung 1.500 € und Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung 300 €, übernimmt die Versicherung 1.200 € und Sie tragen 300 € selbst.
Werden mir die Kosten für einen Mietwagen übernommen?
Totalschaden
Was verstehe ich unter einem „Totalschaden“?
Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Reparatur eines beschädigten Fahrzeugs wirtschaftlich oder technisch nicht mehr sinnvoll ist.
Wirtschaftlicher Totalschaden:
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen oder nahezu erreichen. Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Betrag, der für die Anschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs vor dem Unfall erforderlich wäre.
Technischer Totalschaden:
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug aufgrund der Schwere der Beschädigung nicht mehr fachgerecht repariert werden kann oder eine Reparatur technisch unmöglich ist.
Zur Beurteilung, ob ein Totalschaden vorliegt, wird in der Regel ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellt. Dieses ermittelt unter anderem den Wiederbeschaffungswert, den Restwert sowie die voraussichtlichen Reparaturkosten.
Bei einem Totalschaden erfolgt die Entschädigung in der Regel auf Basis des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes des beschädigten Fahrzeugs.
Beispiel:
Hat Ihr Fahrzeug vor dem Unfall einen Wiederbeschaffungswert von 15.000 € und einen Restwert von 3.000 €, beträgt die Entschädigung in der Regel 12.000 € (vorbehaltlich individueller Vertragsbedingungen und möglicher Selbstbeteiligungen sowie der Mehrwertsteuer im Wiederbeschaffungswert).
Wie wird mein Fahrzeugwert ermittelt?
Der Fahrzeugwert wird in der Regel durch einen unabhängigen Sachverständigen oder Gutachter ermittelt. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, um den aktuellen Marktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens festzustellen.
Zu den wichtigsten Bewertungsmerkmalen gehören:
- Fahrzeugmarke und Modell
- Erstzulassung und Fahrzeugalter
- Kilometerstand
- Ausstattung und Sonderausstattungen
- Allgemeiner Fahrzeugzustand
- Vorschäden und Reparaturhistorie
- Aktuelle Marktpreise vergleichbarer Fahrzeuge
Im Schadenfall wird häufig der sogenannte Wiederbeschaffungswert ermittelt. Dieser gibt an, welcher Betrag erforderlich ist, um ein gleichwertiges Fahrzeug in vergleichbarem Zustand auf dem regionalen Markt zu erwerben.
Zusätzlich kann ein Restwert festgestellt werden. Dieser beschreibt den Wert des beschädigten Fahrzeugs im aktuellen Zustand, beispielsweise für den Verkauf an einen Händler oder Verwerter.
Die Ermittlung dieser Werte bildet die Grundlage für die Schadenregulierung und die Berechnung einer möglichen Entschädigungsleistung.
Gut zu wissen: Regelmäßige Wartungen sowie eine lückenlose Servicehistorie können sich positiv auf die Fahrzeugbewertung auswirken.
Was passiert mit dem Restwert meines Fahrzeugs?
Liegt ein Totalschaden vor, wird neben dem Wiederbeschaffungswert auch der Restwert des beschädigten Fahrzeugs ermittelt. Der Restwert ist der Betrag, den das Fahrzeug trotz der Schäden noch erzielt, beispielsweise durch den Verkauf an einen Händler, Verwerter oder spezialisierten Restwertaufkäufer.
In der Regel wird der Restwert durch einen Sachverständigen im Rahmen eines Gutachtens festgestellt. Dieser Wert wird bei der Berechnung der Entschädigung berücksichtigt.
Sie bleiben grundsätzlich Eigentümer des Fahrzeugs und können selbst entscheiden, ob Sie das Fahrzeug behalten oder verkaufen möchten. Häufig erhalten Sie im Rahmen der Schadenregulierung ein konkretes Restwertangebot von einem Interessenten.
Die Entschädigung wird in der Regel auf Basis des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes berechnet. Verkaufen Sie das Fahrzeug anschließend, erhalten Sie den vereinbarten Kaufpreis direkt vom Käufer.
Bitte stimmen Sie einen geplanten Verkauf möglichst vorab mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Schadenservice-Dienstleister ab, um Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden.
Beispiel:
Beträgt der Wiederbeschaffungswert 20.000 € und der Restwert 4.000 €, beläuft sich die Entschädigung in der Regel auf 16.000 €. Das beschädigte Fahrzeug kann anschließend zum ermittelten Restwert verkauft werden.
Kaskoschäden
Welche Schäden deckt meine Teilkaskoversicherung ab?
- Diebstahl und Entwendung des Fahrzeugs
- Glasbruchschäden, beispielsweise an der Windschutzscheibe
- Wildunfälle und Kollisionen mit bestimmten Tieren
- Sturm-, Hagel-, Blitz- und Überschwemmungsschäden
- Brand- und Explosionsschäden
- Kurzschlussschäden an der Fahrzeugverkabelung
In Ihrem individuellen Vertrag können Summengrenzen (z.B. bei Kurzschlussschäden) oder andere Einschränkungen gelten.
Welche Schäden deckt meine Vollkaskoversicherung ab?
- Selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
- Schäden durch Vandalismus
- Schäden durch unbekannte Unfallverursacher, sofern die Vertragsbedingungen dies vorsehen
Habe ich Versicherungsschutz bei Wildschäden?
Habe ich Versicherungsschutz bei Glasschäden?
Glasschäden sind in der Regel über die Teilkaskoversicherung versichert. Dazu zählen beispielsweise Schäden an:
- Windschutzscheibe
- Seitenscheiben
- Heckscheibe
- Glasdach
Habe ich Versicherungsschutz bei Vandalismus?
Vandalismusschäden sind in der Regel über die Vollkaskoversicherung abgesichert. Hierzu zählen mutwillige Beschädigungen durch Dritte, beispielsweise:
- Zerkratzter Lack
- Eingetretene Spiegel
- Beschädigte Karosserieteile
- Zerstörte Fahrzeugbeleuchtung
Beeinflusst ein Schaden meinen Schadenfreiheitsrabatt?
Haftpflichtschäden
Was passiert, wenn ich einen Unfall verursacht habe?
Wie wird der Schaden meines Unfallgegners reguliert?
Welche Kosten übernimmt meine Haftpflichtversicherung?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter, die durch den Betrieb Ihres Fahrzeugs entstanden sind.
Hierzu können unter anderem gehören:
- Reparaturkosten am Fahrzeug des Geschädigten
- Kosten für ein Sachverständigengutachten
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung
- Abschlepp- und Bergungskosten
- Personen-, Heilbehandlungs- und Schmerzensgeldansprüche
- Sonstige berechtigte Sach- und Vermögensschäden
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch keine Schäden die Ihnen oder an Ihrem Fahrzeug entstanden sind.
Beeinflusst ein Schaden meinen Schadenfreiheitsrabatt?
Dokumente und Nachweise
Welche Fotos reiche ich ein?
Fotos helfen dabei, den Schaden schnell und nachvollziehbar zu bewerten. Idealerweise erstellen Sie Aufnahmen aus verschiedenen Perspektiven.
Empfohlen werden:
- Übersichtsaufnahmen der gesamten Unfallstelle
- Fotos der beschädigten Fahrzeuge
- Detailaufnahmen der Schäden
- Fotos von Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
- Bilder von relevanten Spuren, Verkehrsschildern oder Besonderheiten am Unfallort
Tipp: Achten Sie darauf, dass die Bilder scharf und gut ausgeleuchtet sind. Je vollständiger die Dokumentation, desto einfacher kann die Schadenbearbeitung erfolgen.
Welche Dokumente reiche ich ein?
Typische Dokumente sind:
- Unfallbericht
- Fotos des Schadens
- Fotos der Unfallstelle
- Kostenvoranschläge
- Reparaturrechnungen
- Polizeiliche Unfallaufnahme (falls vorhanden)
Kann ich Unterlagen digital übermitteln?
Welche Belege sollte ich aufbewahren?
Bewahren Sie alle Unterlagen auf, die im Zusammenhang mit dem Schadenfall stehen. Diese können für die Schadenregulierung oder spätere Rückfragen erforderlich sein.
Dazu gehören insbesondere:
- Unfallbericht
- Fotos der Unfallstelle und der Schäden
- Kostenvoranschläge und Gutachten
- Reparaturrechnungen
- Abschlepprechnungen
- Mietwagenrechnungen
- Schriftverkehr mit Versicherungen, Werkstätten oder Sachverständigen
Besondere Schadenfälle
Was muss ich bei einem Wildunfall beachten?
Was muss ich bei einem Hagel- oder Sturmschaden beachten?
Wie verhalte ich mich bei einem Parkschaden?
Was muss ich tun, wenn mein Fahrzeug gestohlen wurde?
Wird Ihr Fahrzeug gestohlen, sollten Sie den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei melden und Anzeige erstatten. Wurde Ihr Fahrzeug im Ausland entwendet, ist es notwendig, die lokale Polizei und die deutsche Polizei (aufgrund der deutschen Zulassung) zu informieren.
Informieren Sie anschließend Ihre Versicherung oder Ihren Schadenservice-Dienstleister und halten Sie wichtige Unterlagen bereit, beispielsweise die Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugschlüssel und die polizeiliche Vorgangsnummer.
Die Versicherung prüft den Schadenfall und informiert Sie über die weiteren Schritte der Regulierung. Bewahren Sie sämtliche Unterlagen und Nachweise sorgfältig auf.